Gebietsänderungen, welche ab dem 39. Monat nach Beginn der Wahlperiode wirksam werden, wirken sich erst auf die Wahl in der darauf folgenden Wahlperiode aus (ThürLWG § 2).
Daraus ergibt sich der Gebietsstand 09.10.2007 für das Wahljahr 2009. »
Gebietsveränderungen in Thüringen